Wer muss sich im Handelsregister eintragen?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, wer sich im Handelsregister eintragen muss, ist in der Schweiz in HRegV geregelt. Konkret müssen sich namentlich folgenden Firmen eintragen:
- Einzelfirmen ab CHF 100’000 Jahresumsatz
- Kollektivgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Genossenschaften
- Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben
- Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen)
- Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen
Was enthält der HR-Eintrag?
Ein Eintrag im Handelsregister enthalt folgende Angaben:
- Name (Firma)
- Gründungsjahr
- Sitz und Zweck des Unternehmens
- Namen von Gesellschaftern, Verwaltungsräten, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigten
- Kapitalverhältnisse
- Revisionsstelle (allenfalls)
Quellen
- Webseite kmu.admin.ch: Handelsregister: Rechte und Pflichten für KMU
- fedlex.admin.ch: Handelsregisterverordnung
Guten Tag,
ich bin eine Privatperson und werde Consulting Tätigkeiten anbieten, die aber nicht MWST Pflichtig sind. Vermutlich wird der Umsatz über 100’000 sein. Muss ich mich trotzdem im HR registrieren lassen?
Guten Tag Herr Schneider
Danke für Ihre Anfrage.
Sobald Sie einen Umsatz von CHF 100’000 pro Jahr erwirtschaften, werden Sie MwSt-Pflichtig. Zudem müssen Einzelunternehmen ab einem Umsatz von CHF 100’000 einen HR-Eintrag haben.
Lesen Sie hierzu auch: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/handelsregister.html
Wir hoffen Ihnen mit diesem kurzen Input gedient zu haben.
Beste Grüsse
Redaktion
Hallo Herr Schneider,
wir haben einen Kunden, der seit dem 01.02.2024 in der Schweiz wohnt, er ist dort gewerblich tätig. Die Eintragung ins HR erfolgte aber erst zum 25.03.2024. Gilt er schon ab 01.02.2024 als
Gewerbetreibender oder noch als Privatperson.
Guten Tag Herr Witte
Es ist davon ausgehen, dass Ihr Kunde bereits ab dem 01.02.2024 als Gewerbetreibender gilt, auch wenn die Eintragung ins Handelsregister (HR) erst am 25.03.2024 erfolgte.
Eine Einzelfirma entsteht in der Schweiz, sobald eine Person eine Geschäftstätigkeit aufnimmt und damit ein Einkommen erzielt. Dies trifft auf Ihren Kunden zu, der seit dem 01.02.2024 in der Schweiz gewerblich tätig ist.
Die Eintragungspflicht ins Handelsregister für Einzelunternehmen besteht erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 Franken. Darunter ist die Eintragung freiwillig, aber die gewerbliche Tätigkeit besteht unabhängig davon.
Die Eintragung ins Handelsregister ist bei Einzelunternehmen keine Voraussetzung für die Existenz des Gewerbes, sondern dient hauptsächlich der öffentlichen Transparenz und dem Schutz von Geschäftspartnern.
Beste Grüsse
Redaktion Handelsregister-hra.ch
Sehr geehrte Damen und Herren
In der Schweiz tragen sich gemeinnützige Spitex-Vereine mit einem kaufmännischen Betrieb oft in das Handelsregister ein, um von dessen Publizitätswirkung zu profitieren.
Frage: geht das auch für als öffentlichrechtliche Zweckverbände (bspw. gemäss Gemeindegesetz des Kantons Zürich) organisierte gemeinnützige Insitutionen, bspw. wenn sie im Auftrag der Verbandsgemeinden ein gemeinnütziges Alters- und Pflegezentrum mit kaufmännischem Betrieb führen?
Vielen Dank!
Guten Tag
Öffentlich-rechtliche Zweckverbände, wie sie im Kanton Zürich gemäss Gemeindegesetz organisiert sind, können sich grundsätzlich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, auch wenn sie ein gemeinnütziges Alters- und Pflegezentrum mit kaufmännischem Betrieb führen. Hier sind die wichtigsten Punkte zu beachten:
Rechtliche Grundlage
Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, zu denen Zweckverbände zählen, sind eintragungsberechtigt, aber nicht eintragungspflichtig. Dies bedeutet, dass sie sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen können.
Vorteile der Eintragung
Publizitätswirkung: Ähnlich wie bei gemeinnützigen Spitex-Vereinen kann die Eintragung im Handelsregister die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Zweckverbands erhöhen.
Konkursfähigkeit: Die freiwillige Eintragung knüpft an die Konkursfähigkeit an, was den Gläubigern mehr Sicherheit bietet und sich positiv auf die Kreditwürdigkeit auswirken kann.
Besonderheiten für Zweckverbände
Rechtspersönlichkeit: Zweckverbände sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Dies ermöglicht ihnen, in eigenem Namen Rechtsgeschäfte abzuschliessen.
Kaufmännischer Betrieb: Wenn der Zweckverband ein Alters- und Pflegezentrum mit kaufmännischem Betrieb führt, ähnelt dies der Situation von Spitex-Vereinen, die sich oft eintragen lassen.
Vorgehen bei der Eintragung
Statutenprüfung: Es sollte sichergestellt werden, dass die Statuten des Zweckverbands eine Eintragung ins Handelsregister nicht ausschliessen.
Beschlussfassung: Die zuständigen Organe des Zweckverbands müssen die Eintragung beschliessen.
Anmeldung: Der Zweckverband muss die Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt beantragen.
Es ist zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Verfahren je nach kantonaler Gesetzgebung variieren können. Es empfiehlt sich daher, im konkreten Fall Rücksprache mit dem zuständigen Handelsregisteramt zu halten.