Wer muss im Handelsregister eingetragen sein?

Wer muss sich im Handelsregister eintragen?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, wer sich im Handelsregister eintragen muss, ist in der Schweiz in HRegV geregelt. Konkret müssen sich namentlich folgenden Firmen eintragen:

  • Einzelfirmen ab CHF 100’000 Jahresumsatz
  • Kollektivgesellschaften
  • Kommanditgesellschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditaktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Genossenschaften
  • Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben
  • Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen)
  • Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen

Was enthält der HR-Eintrag?

Ein Eintrag im Handelsregister enthalt folgende Angaben:

  • Name (Firma)
  • Gründungsjahr
  • Sitz und Zweck des Unternehmens
  • Namen von Gesellschaftern, Verwaltungsräten, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigten
  • Kapitalverhältnisse
  • Revisionsstelle (allenfalls)

Quellen

2 Gedanken zu „Wer muss im Handelsregister eingetragen sein?“

  1. Guten Tag,
    ich bin eine Privatperson und werde Consulting Tätigkeiten anbieten, die aber nicht MWST Pflichtig sind. Vermutlich wird der Umsatz über 100’000 sein. Muss ich mich trotzdem im HR registrieren lassen?

    Antworten

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