Wer muss sich im Handelsregister eintragen?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, wer sich im Handelsregister eintragen muss, ist in der Schweiz in HRegV geregelt. Konkret müssen sich namentlich folgenden Firmen eintragen:
- Einzelfirmen ab CHF 100’000 Jahresumsatz
- Kollektivgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Genossenschaften
- Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben
- Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen)
- Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen
Was enthält der HR-Eintrag?
Ein Eintrag im Handelsregister enthalt folgende Angaben:
- Name (Firma)
- Gründungsjahr
- Sitz und Zweck des Unternehmens
- Namen von Gesellschaftern, Verwaltungsräten, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigten
- Kapitalverhältnisse
- Revisionsstelle (allenfalls)
Quellen
- Webseite kmu.admin.ch: Handelsregister: Rechte und Pflichten für KMU
- fedlex.admin.ch: Handelsregisterverordnung
Guten Tag,
ich bin eine Privatperson und werde Consulting Tätigkeiten anbieten, die aber nicht MWST Pflichtig sind. Vermutlich wird der Umsatz über 100’000 sein. Muss ich mich trotzdem im HR registrieren lassen?
Guten Tag Herr Schneider
Danke für Ihre Anfrage.
Sobald Sie einen Umsatz von CHF 100’000 pro Jahr erwirtschaften, werden Sie MwSt-Pflichtig. Zudem müssen Einzelunternehmen ab einem Umsatz von CHF 100’000 einen HR-Eintrag haben.
Lesen Sie hierzu auch: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/handelsregister.html
Wir hoffen Ihnen mit diesem kurzen Input gedient zu haben.
Beste Grüsse
Redaktion