Handelsregister Tessin

Handelsregister Tessin
Tessin

Das Handelsregister des Kantons Tessin ist eine öffentliche Quelle für Informationen über Unternehmen im Kanton Tessin. Für die Gewährleistung der Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr kann das Handelsregister konsultiert werden.

Handelsregister des Kantons Tessin

Im Handelsregisteramt des Kantons Tessin können alle Personen gegen eine Gebühr Registerauszüge anfordern um sich über ein bestimmtes Unternehmen zu informieren. Die Auszüge können auch über das Internet abgerufen werden. Zu finden sind sie auf dem Portal Zefix.

Online Handelsregister Tessin

Auf dem online Portal des Registeramts können Sie die publizierten Daten aller Firmen im Kanton Thessin abrufen. Dazu gehören Informationen wie die eingetragene Person, die Rechtsnatur und den Firmenzweck.

Firmensuche – Firma im Kanton Tessin suchen

Link: Online Register
gratis online Abfrage im kantonalen Register Tessin.

Link: ZEFIX 
Schweizweite Abfrage im Handelsregister

Öffnungszeiten Handelsregisteramt Tessin

WochentagVormittagNachmittag
Montag09:00 – 11:45 Uhr14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag09:00 – 11:45 Uhr14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch09:00 – 11:45 Uhr14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag09:00 – 11:45 Uhr14:00 – 16:00 Uhr
Freitag09:00 – 11:45 Uhr14:00 – 16:00 Uhr

Kontakdaten zum Handelsregister Tessin

Internet: Handelsregisteramt des Kantons Tessin

Mail: di-rc@ti.ch

Telefon: 091 816 29 81
09.00 – 11.45 / 14.00 – 16.00

Adresse

Handelsregisteramt des Kantons Tessin
Via Tognola 7
6710 Biasca

Das Handelsregister ist eine öffentliche Datenbank aller registrierter Unternehmen in der Schweiz. Das jeweilige Handelsregister (oft auch Firmenindex genannt) wird von den Kantonen verwaltet und geführt.
Es enthält Angaben über die im Kanton sesshaften Unternehmen. Sinn und Zweck des Handelsregisters ist die Konstituierung und die Identifikation von Rechtseinheiten.

2 Gedanken zu „Handelsregister Tessin“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie sind die Modalitäten zur Gründung einer Gesellschaft GmbH im Tessin. Ich würde gerne eine Gesellschaft gründen.
    Der Name ist im Moment noch verfügbar.
    Besten Gruß Serafino Malena

    Telefonische Erreichbarkeit +49 15235777936

    Antworten
    • Um eine GmbH im Tessin oder irgendwo in der Schweiz zu gründen, müssen Sie verschiedene Schritte durchlaufen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier ist eine zusammengefasste Anleitung basierend auf den gefundenen Informationen:

      Budgetierung der Gründungskosten: Bereiten Sie sich darauf vor, die Gründungskosten zu budgetieren, die neben dem Mindestkapital von CHF 20’000 auch Notargebühren, Beratungskosten und die Gebühr für die Eintragung im Handelsregister umfassen können​​​​.

      Firmennamen festlegen: Der Firmenname sollte sorgfältig gewählt werden, um firmenrechtliche und markenrechtliche Probleme zu vermeiden. Er muss mit “GmbH” oder “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” enden​​.

      Stammkapital festlegen: Das Mindeststammkapital beträgt CHF 20’000 und muss bei der Gründung vollständig einbezahlt sein. Es kann in Form von Geld- oder Sacheinlagen geleistet werden​​​​.

      Geschäftsführer und Inhaber benennen: Sie können die GmbH alleine oder mit Partnern gründen. Die Geschäftsführung und die Inhaberstruktur müssen klar definiert werden​​.

      Gründungsdokumente erstellen: Wichtige Dokumente wie die Handelsregisteranmeldung, Statuten und verschiedene Erklärungen müssen vorbereitet werden. In den Statuten müssen unter anderem Firmenname, Stammkapital, Gesellschaftszweck und Geschäftsführung festgelegt werden​​.

      Organe bezeichnen: Die Gründung einer GmbH erfordert die Benennung von mindestens drei Organen: die Gesellschaftsversammlung, die Geschäftsführung und das Revisionsorgan, falls erforderlich​​.

      Eintragung ins Handelsregister: Nachdem alle Dokumente erstellt und die notwendigen Schritte abgeschlossen sind, muss die GmbH beim Handelsregister eingetragen werden, um rechtskräftig zu werden​​.

      Beachten Sie, dass für die Gründung einer GmbH in der Schweiz mindestens ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Ausserdem ist die GmbH zur Buchhaltung und Rechnungslegung gemäss den im Obligationenrecht definierten Regeln verpflichtet und muss einen zugelassenen Revisor einsetzen​​.

      Antworten

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