Das Handelsregister ist eine öffentliche Datenbank der Unternehmen in der Schweiz. Das Register wird von den Kantonen verwaltet und geführt und enthält Angaben über die im Kanton sesshaften Unternehmen. Sinn und Zweck des Handelsregisters ist die Konstituierung und die Identifikation von Rechtseinheiten.
Kantonale Handelsregisterämter der Schweiz
Handelsregisteramt Freiburg
Boulevard de Pérolles 25
Case postale 1350
1701 Fribourg
Tel: 026 305 30 90
Handelsregisteramt Genf
Rue du Puits-Saint-Pierre 4
Case postale 3597
1211 Genève 3
Tel: 022 546 88 60
Handelsregisteramt Graubünden
Grundbuchinspektorat und Handelsregister
Ringstrasse 10
7001 Chur
Tel: 081 257 24 85
Handelsregisteramt Jura
Registre du commerce du Canton du Jura
Rue de la Justice 2
2800 Delémont
Tel: 032 420 59 77
Handelsregisteramt Schaffhausen
Verwaltungsgebäude Mühlental
Mühlentalstrasse 105
8200 Schaffhausen
Tel: 052 632 72 22
Handelsregister Wallis (Brig / Oberwallis)
Bahnhofstrasse 10
Postfach 388
3900 Brig-Glis
Tel: 027 923 75 20
Handelsregister Wallis (St-Maurice)
Rue Chanoine-Broquet 2
Case postale 120
1890 St-Maurice
Tel: 024 485 22 75
Hinweise: Beglaubigte Handelsregisterauszüge müssen direkt beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt bestellt werden.
Handelsregister Schweiz
1883 wurde das Handelsregister in der Schweiz eingeführt. Sinn und Zweck des Handelsregisters ist, dass geschäftsrelevante Vorgänge von Unternehmen, Vereinen und Stiftungen transparent publiziert werden. Demnach ist das Handelsregister eine öffentliche Datenbank. Die staatliche Oberaufsicht obliegt dem Eidgenössischen Handelsregisteramt. Die Führung der einzelnen Register ist jedoch Sache der Kantone.
Handelsregister Firmensuche
Wie bereits oben erwähnt, führen die kantonalen Handelsregisterämter die jeweiligen Register. Wenn Sie eine Firma suchen wollen, können Sie entweder im jeweiligen kantonalen Register suchen oder im schweizweiten Register ZEFIX (Zentraler Firmenindex der Schweiz). Im ZEFIX finden Sie sämtliche, in den kantonalen Handelsregistern verzeichnete Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Einzelunternehmen, insofern diese im Handelsregister eingetragen sind.
Merke:
Ein Auszug aus ZEFIX hat keine rechtsverbindliche Wirkung. Ein beglaubigter Handelsregisterauszug muss beim jeweils zuständigen kantonalen Handelsregisteramt bestellt werden.
Welche Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden?
Im jeweiligen kantonalen Handelsregister müssen folgende Firmen eingetragen werden:
- Einzelfirmen ab CHF 100’000 Jahresumsatz
- Kollektivgesellschaften & Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften (AG)
- Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Vereine (wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt)
- Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen)
- Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen
Welche Daten enthält ein Handelsregistereintrag?
Ein Handelsregistereintrag enthält in der Regel folgende Angaben:
- Firmenname
- Gründungsjahr der Firma
- Sitz und Zweck des Unternehmens
- Namen von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Verwaltungsräten und Zeichnungsberechtigten
- Kapitalverhältnisse
- Revisionsstelle (falls vorhanden)
In der Schweiz führt der Bund die Aufsicht über die kantonalen Handelsregisterämter. Die Führung der kantonalen Register ist aber Sache des jeweiligen Kantons. Jeder Kanton muss mindestens ein Handelsregisteramt unterhalten.
Der Bund führt den zentralen Firmenindex ZEFIX. Dieser zentrale Firmenindex wird öffentlich und online zur Verfügung gestellt.
Welche Rechte und Pflichten gehen für ein Unternehmen mit dem Handelsregistereintrag einher?
Mit dem Handelsregistereintrag unterliegt das betreffende Unternehmen der Betreibung auf Konkurs (Art. 39 Abs. 1 SchKG).
Der Vorteil eines Eintrags ist, dass der Name des Unternehmens – die Firmenbezeichnung – geschützt ist. Dieser Schutz ist auf den Ort des Geschäftssitzes (Einzelfirmen mit Personennamen) oder auf die ganze Schweiz gültig (bei AG und GmbH).
Ein Handelsregistereintrag bietet weitere Vorteile, denn er gibt allfälligen Geschäftspartnern Einblick in die rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens. So gesehen kann der Eintrag auch die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens erhöhen. Insbesondere im Handel (z.B. Computer-Hardwarehandel) verlangen Zulieferer einen Eintrag im Handelsregister. Dies, weil Gläubiger bei einem Konkurs besser geschützt sind.
Vorsicht vor Nepper, Schlepper und Bauernfänger!
Immer wieder kursieren Anmeldeformulare für einen Eintrag in die “Handelsregisterdatenbank”. Dieses Register ist nicht offiziell und wird durch Private betrieben. Eine Anmeldung bringt Ihnen keinen Mehrwert und ist zudem kostenpflichtig. Bitte vermeiden Sie es, sich in dieser Datenbank anzumelden (siehe auch Mitteilung des SECO).
Da Neugegründete Unternehmen im SHAB (Schweizerischen Handelsamtsblatt) veröffentlicht werden, habe Anbieter von Fake-Verzeichnissen wie beispielsweise die Handelsregisterdatenbank leichtes Spiel. Die oft unerfahrenen Unternehmer fallen auf die sehr offiziell aussehende Aufmachung der Handelsregisterdatenbank herein.
Gemäss Einschätzung des SECO verstossen die verwendeten Formulare gegen die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Das SECO empfiehlt, die Rechnung nicht zu bezahlen und einen allfällig abgeschlossenen Vertrag per Einschreiben wegen Täuschung anzufechten.