Ratgeber Handelsregister

Einzelunternehmen löschen: Vorgehen in der Schweiz

So wird ein eingetragenes Einzelunternehmen in der Schweiz korrekt gelöscht – Handelsregister, AHV, Mehrwertsteuer und weitere Abschlussarbeiten.

Wird die Geschäftstätigkeit eines Einzelunternehmens dauerhaft beendet, muss ein bestehender Handelsregistereintrag gelöscht werden. Das Einzelunternehmen ist rechtlich keine von der Inhaberin oder dem Inhaber getrennte juristische Person. Das Vorgehen unterscheidet sich deshalb von der mehrstufigen Liquidation einer AG oder GmbH.

1. Geschäftstätigkeit und offene Verpflichtungen klären

Vor der Löschung sollten laufende Verträge, offene Rechnungen, Forderungen, Lagerbestände und allfällige Arbeitsverhältnisse geordnet werden. Die persönliche Haftung verschwindet durch die Löschung im Handelsregister nicht. Bei Zahlungsunfähigkeit oder komplexen Steuerfragen ist fachlicher Rat sinnvoll.

2. Löschung beim zuständigen Handelsregisteramt anmelden

Zuständig ist das Handelsregisteramt am Sitz des Einzelunternehmens. Verwenden Sie das aktuelle kantonale Löschungsformular und beachten Sie die Anforderungen an Unterschrift und Identitätsnachweis. Die verlangten Belege unterscheiden sich je nach Löschungsgrund, beispielsweise Geschäftsaufgabe, Übergabe oder Tod der Inhaberin beziehungsweise des Inhabers.

Die Formulare finden Sie auf der jeweiligen kantonalen Handelsregisterseite. Manche Kantone ermöglichen bestimmte Geschäfte auch über EasyGov oder eine anerkannte elektronische Zustellplattform.

3. AHV, Mehrwertsteuer und Versicherungen separat abmelden

Die Handelsregisterlöschung erledigt nicht automatisch alle weiteren Abmeldungen. Prüfen Sie insbesondere:

  • Abmeldung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse;
  • Löschung aus dem Mehrwertsteuerregister, sofern eine Eintragung bestand;
  • Abschluss von Unfallversicherung und beruflicher Vorsorge bei Beschäftigten;
  • Schlussabrechnungen bei Steuerbehörden;
  • Kündigung von Bewilligungen, Geschäftskonten, Versicherungen und Verträgen.

4. Unterlagen weiterhin aufbewahren

Geschäftsbücher, Buchungsbelege und weitere Unterlagen müssen auch nach der Geschäftsaufgabe während der gesetzlichen Fristen aufbewahrt werden. Die konkrete Frist hängt von der Art der Unterlagen ab.

Nicht mit der Löschung einer GmbH oder AG verwechseln

Kapitalgesellschaften werden in der Regel zuerst aufgelöst und liquidiert. Ihre endgültige Löschung erfolgt erst nach Abschluss des gesetzlichen Verfahrens. Dieser Beitrag behandelt ausschliesslich Einzelunternehmen.

Amtliche Quellen